Reservation und Miete

Für die Reservation und Miete eines unserer Boote ist eine Kopie des amtlichen Bootsführerscheines ( Schweizer Kategorie A oder äquivalenter Führerschein ) und eine Kopie des amtlichen Ausweises des Bootsführers erforderlich.
Bei Übergabe des Boots muss der Führerschein im Original vorhanden sein.

Unsere Invictus CX 280 kann in der Hauptsaison (Juni, Juli, August) am Wochenende (Samstag & Sonntag) nur einen ganzen Tag gemietet werden.
Achtung:
Es erfolgt keine Übergabe des Boots ohne Führerschein und entsprechende Kautionszahlung.

Kaution

Bei Übergabe des Boots wird eine Kaution fällig, welche in Bar oder per Kreditkarte hinterlegt werden kann. Die Kaution wird am Ende der Mietdauer zurückbezahlt, sofern keine Schäden am Boot oder an der Ausrüstung vorliegen bzw. keine Zusatzkosten für Treibstoff zu berechnen sind. 

Reinigung

Bei jeder Vermietung wird eine Endreinigungs- Pauschale in Höhe von 75 CHF fällig.

Treibstoff

Treibstoffkosten sind in jedem Mietpreis exklusiv. Das Boot wird zu Mietbeginn vollgetankt von uns an den Kunden übergeben und zum Mietende der tatsächliche Verbrauch zu 2.30 CHF/l abgerechnet.
Natürlich haben Sie als Kunde auch die Möglichkeit, das Boot vor der Abgabe voll zu betanken.

Skipper Service

Sollten Sie über keinen gültigen Bootsführerschein verfügen, stellen wir Ihnen gerne unseren Skipper zur Verfügung.
Dieser Dienst muss mindestens 14 Tage im Voraus reserviert werden.
Zusatztarife Skipper
50 CHF pro Stunde

Zeitüberzug

Wir bitten unsere Kunden ausdrücklich, das Boot zur vereinbarten Rückgabezeit abzugeben.
Bei einer Überschreitung der Mietzeit berechnen wir:
Bis 30 min. 50 CHF / Bis 60 min. 100 CHF / über 60min. 200 CHF plus 100 CHF für jede weitere angefangen halbe Stunde.

Wetter

Bei schlechtem Wetter ( Sturm, Unwetter ) kann nach Rücksprache mit uns und je nach Verfügbarkeit gerne ein neuer Termin unentgeltlich vereinbart werden. Dieser muss aber im laufenden Kalenderjahr stattfinden.

Bezahlung

Bei der verbindlichen Reservation / Buchung wird eine Anzahlung von 30% des Mietpreises fällig. Diese ist innert 7 Tage zu begleichen.
Die Restlichen 70 % sind bis spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu begleichen.
Sofern die Zahlung nicht bis 14 Tage vor dem reservierten Zeitraum eingegangen ist, wird die Reservation aufgehoben und das Boot ist wieder zur Vermietung freigegeben.
In diesem Fall wird die Anzahlung einbehalten und gegebenenfalls der Differenzbetrag zu den Annullierungskosten in Rechnung gestellt
Bei Mietvorgängen, deren Abschluss weniger als 7 Tage vor Mietbeginn liegt, ist die Zahlung direkt bei der Übergabe des Boots zu leisten.
Der Mietvertrag wird erst nach Bezahlung der Kaution und mit gegenseitiger Unterzeichnung des Mietvertrags am Übergabeort rechtlich bindend abgeschlossen.

Annullierungskosten:

Die Annullierungskosten bei Buchungsrücktritt betragen
Bis 45 Tage vor Mietbeginn ist eine kostenfreie Buchungsannullierung möglich.
45 bis 31 Tage vor Mietbeginn 50% des Preises
30 bis 15 Tage vor Mietbeginn 70% des Preises
0 bis 14 Tage vor Mietbeginn 100% des Preises
Die Annullierung hat in schriftlicher Form statt zu finden.

Versicherung

Alle Boote sind bis zu 5’000’000 CHF vollkaskoversichert
Für Sachschäden am Boot oder an der Ausrüstung kann der Vermieter die Kaution bis zur Höhe des Selbstbehalts beanspruchen. Für Schäden, deren Übernahme unsere Versicherung wegen Grobfahrlässigkeit ( Alkohol am Steuer ,Motorschäden durch falsche Fahrweise etc.) ablehnt, haftet der Mieter in vollem Umfang.

Anwendbares Recht: 

Dieser Vertrag untersteht ausschließlich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Wohnsitzgerichtsstand der Vermieterin.
Mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag / Reservierungsbestätigung oder einseitiger Bestätigung einer Buchung durch Sie akzeptieren Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.